Datenschutz
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Auch Vereine sind von den Änderungen des neuen Gesetzes betroffen. Die neuen Richtlinien müssen von allen, die personenbezogene Daten verarbeiten umgesetzt werden.
Im nachfolgenden sind wichtige Punkte, die sich aus der neuen DS-GVO ergeben kompakt aufgeführt. Die Angaben dienen als Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte beachten Sie die weiteren Orientierungshilfen:
Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DS-GVO)
Datenschutzbeauftragter (Art. 37 I DS-GVO)
Informations- und Auskunftspflichten (Art. 13 DS-GVO)
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. DS-GVO)
Datenschutz-Verpflichtungserklärung
Sicherheit der Datenverarbeitung im Verein (Art. 32 DS-GVO)
Aufbewahrungsfristen und Löschung
Meldung bei der Verletzung von Datenschutzbestimmungen
Auftragsverarbeitung bei Weitergabe von Daten an Dritte