Engagement-Plattform Baden-Baden

Freistellung und Bildungszeit für Ehrenamtliche

 Seit 2016 können sich ehrenamtlich Tätige im Rahmen des Bildungszeitgesetzes (BzG) an bis zu fünf Tagen von ihrem Arbeitgeber für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Neben dem Bildungszeitgesetz können Ehrenamtliche, die Freizeit- und Bildungsangebote für und mit Kindern- und Jugendlichen anbieten, außerdem über das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit Sonderurlaub beantragen.

Wer Sonderurlaub oder eine Freistellung über die beiden Gesetze beantragen kann und wie das Antragsverfahren abläuft erfahren Sie über folgende Links:


Informationen zum Bildungszeitgesetz

Informationen zum Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts